Risikozone Immobilienrisiken
RisikofeldModernisierungs-/ Instandhaltungsrisiken
Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-
delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.
Modernisierungs- und Instandhaltungsrisiken bein-
halten im Wesentlichen veränderte Gesetzgebun-
gen bzw.Verordnungen zumThema Verkehrssicher-
heit oder vergleichbare Auflagen z. B. zur Energie-
effizienz. Soweit rechtzeitig bekannt, werden die ent-
sprechenden Änderungenmit ihrenmonetären Aus-
wirkungen in der Wirtschaftsplanung erfasst und
durch die zuständigen Gremien genehmigt. Sofern
unvorhergesehene Risiken der Verkehrssicherheit
auftreten,werden umgehendMaßnahmen ergriffen,
um das Risiko abzuwenden oder zu mildern.
Risikofeld Technische Bewirtschaftung
Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-
delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.
Risiken im Bereich der technischen Bewirtschaftung
von Immobilien ergeben sich imWesentlichen aus:
– der technischen Bestandsstruktur der Immobilien
– der Einhaltung von Brandschutzauflagen und an-
deren behördlichen Auflagen
– der Einhaltung des Bauordnungsrechts
– der Ausführung vonVerkehrssicherungsleistungen
Um Risiken in der technischen Bewirtschaftung ent-
gegenzuwirken bzw. diese zu minimieren, wird die
WWS Herford weiterhin verstärkt auf die Bündelung
und Standardisierung von Leistungen, die Opti-
mierung von Prozessen sowie auf ein integriertes
Dienstleistungsmanagement hinwirken.
Risikofeld Risiken aus dem Portfolio
Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-
delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.
Eine plötzliche und unerwartete Verschlechterung
der baulichen Substanz wird als technisches Risiko
bezeichnet. Tritt ein solches Risiko ein, können un-
geplante Instandhaltungsaufwendungen anfallen.
Um das Risiko zu minimieren, finden regelmäßig
Bestandsbegehungen durch qualifizierte interne
und/oder externe Techniker statt. Der Abwendung
von konkreten Gefahren für Leib und Leben wird
durch regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen
höchste Priorität beigemessen.
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015
4.3 Risikokategorisierung
Die WWS Herford ordnet die identifizierten Risiken
in der Risikoberichterstattung nach im Folgenden
dargestellten Risikozonen und Risikofeldern sowie
den damit verbundenen Auswirkungen und Ein-
trittswahrscheinlichkeiten (nach Gegenmaßnah-
men) ein. Als besonders wesentlich sind Risiken zu
betrachten, die durch ihre Bewertung in den „roten“
Bewertungsbereich eingruppiert werden. Als nicht
wesentlich sind Risiken zu betrachten, die durch ihre
Bewertung in den„grünen“ Bewertungsbereich ein-
gruppiert werden.
Risikozone Compliance-Risiken
Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-
delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.
Dolose Handlungen können immer dort entstehen,
wo Geschäfts-, Vertrags- oder auch persönliche Be-
ziehungen zwischenMitarbeitern derWWS Herford
und externen Personen bestehen. ImBereich der Ver-
mietung kann es zu regelwidrigen Mietervergünsti-
gungen kommen. Diesen wird durch organisa-
torische Maßnahmen entgegengewirkt. Zu nennen
sind hier u. a. die Anwendung standardisierter Miet-
verträge und die Festlegung von Zielmieten. Bei der
Leistungserbringung durch Dritte kann es zu nicht
marktkonformen Beauftragungen bzw. Abrechnun-
gen von Leistungen kommen. Betroffen sein kann
jede Form von Dienstleistung und Beratung. Als
Beispiele können die Leistungserbringungen in der
Instandhaltung, die Geschäftsbesorgung und die
Finanzierung genannt werden. Zur Vermeidung
doloser Handlungen existiert ein Verhaltenskodex,
der für alle WWS Herford-Mitarbeiter und -Organe
Gültigkeit besitzt. Als weitere organisatorische Maß-
nahme sind bei der Auftragsvergabe eine klare Funk-
tionstrennung und eine Mitarbeit des Compliance-
Managers bzw. der Geschäftsleitung eingeführt.




