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Risikozone Immobilienrisiken

RisikofeldModernisierungs-/ Instandhaltungsrisiken

Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-

delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.

Modernisierungs- und Instandhaltungsrisiken bein-

halten im Wesentlichen veränderte Gesetzgebun-

gen bzw.Verordnungen zumThema Verkehrssicher-

heit oder vergleichbare Auflagen z. B. zur Energie-

effizienz. Soweit rechtzeitig bekannt, werden die ent-

sprechenden Änderungenmit ihrenmonetären Aus-

wirkungen in der Wirtschaftsplanung erfasst und

durch die zuständigen Gremien genehmigt. Sofern

unvorhergesehene Risiken der Verkehrssicherheit

auftreten,werden umgehendMaßnahmen ergriffen,

um das Risiko abzuwenden oder zu mildern.

Risikofeld Technische Bewirtschaftung

Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-

delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.

Risiken im Bereich der technischen Bewirtschaftung

von Immobilien ergeben sich imWesentlichen aus:

– der technischen Bestandsstruktur der Immobilien

– der Einhaltung von Brandschutzauflagen und an-

deren behördlichen Auflagen

– der Einhaltung des Bauordnungsrechts

– der Ausführung vonVerkehrssicherungsleistungen

Um Risiken in der technischen Bewirtschaftung ent-

gegenzuwirken bzw. diese zu minimieren, wird die

WWS Herford weiterhin verstärkt auf die Bündelung

und Standardisierung von Leistungen, die Opti-

mierung von Prozessen sowie auf ein integriertes

Dienstleistungsmanagement hinwirken.

Risikofeld Risiken aus dem Portfolio

Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-

delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.

Eine plötzliche und unerwartete Verschlechterung

der baulichen Substanz wird als technisches Risiko

bezeichnet. Tritt ein solches Risiko ein, können un-

geplante Instandhaltungsaufwendungen anfallen.

Um das Risiko zu minimieren, finden regelmäßig

Bestandsbegehungen durch qualifizierte interne

und/oder externe Techniker statt. Der Abwendung

von konkreten Gefahren für Leib und Leben wird

durch regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen

höchste Priorität beigemessen.

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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015

4.3 Risikokategorisierung

Die WWS Herford ordnet die identifizierten Risiken

in der Risikoberichterstattung nach im Folgenden

dargestellten Risikozonen und Risikofeldern sowie

den damit verbundenen Auswirkungen und Ein-

trittswahrscheinlichkeiten (nach Gegenmaßnah-

men) ein. Als besonders wesentlich sind Risiken zu

betrachten, die durch ihre Bewertung in den „roten“

Bewertungsbereich eingruppiert werden. Als nicht

wesentlich sind Risiken zu betrachten, die durch ihre

Bewertung in den„grünen“ Bewertungsbereich ein-

gruppiert werden.

Risikozone Compliance-Risiken

Nach demWWS Herford-Bewertungsschema han-

delt es sich hier um nicht wesentliche Risiken.

Dolose Handlungen können immer dort entstehen,

wo Geschäfts-, Vertrags- oder auch persönliche Be-

ziehungen zwischenMitarbeitern derWWS Herford

und externen Personen bestehen. ImBereich der Ver-

mietung kann es zu regelwidrigen Mietervergünsti-

gungen kommen. Diesen wird durch organisa-

torische Maßnahmen entgegengewirkt. Zu nennen

sind hier u. a. die Anwendung standardisierter Miet-

verträge und die Festlegung von Zielmieten. Bei der

Leistungserbringung durch Dritte kann es zu nicht

marktkonformen Beauftragungen bzw. Abrechnun-

gen von Leistungen kommen. Betroffen sein kann

jede Form von Dienstleistung und Beratung. Als

Beispiele können die Leistungserbringungen in der

Instandhaltung, die Geschäftsbesorgung und die

Finanzierung genannt werden. Zur Vermeidung

doloser Handlungen existiert ein Verhaltenskodex,

der für alle WWS Herford-Mitarbeiter und -Organe

Gültigkeit besitzt. Als weitere organisatorische Maß-

nahme sind bei der Auftragsvergabe eine klare Funk-

tionstrennung und eine Mitarbeit des Compliance-

Managers bzw. der Geschäftsleitung eingeführt.