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Jahresabschluss 2015

Anhang

IV. Sonstige Pflichtangaben

Nicht bilanzierte Verpflichtungen

Für bereits vergebene Bauaufträge besteht ein Be-

stellobligo in Höhe von 1.127 T

.

Für die Anschaffung von 23 Fahrzeugen in den Jahren

2013 bis 2016 werden aus Leasingverträgen in den

Jahren 2016 60 T

und 2017 bis 2020 109 T

fällig.

Aus Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer

Laufzeit bis zum 30. April 2020 werden jährlich

155,8 T

Mieten und Vorauszahlungen für Betriebs-

und Heizkosten fällig.

Die unterhalb der Bilanz ausgewiesenen Treuhand-

vermögen und -verbindlichkeiten betreffen aus-

schließlich Kautionen.

Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ge-

sellschaftern, die nicht gesondert in der Bilanz aus-

gewiesen werden, bestehen wie folgt:

– Forderungen in Höhe von 240 T

in den Forderun-

gen aus Vermietung

– Verbindlichkeiten in Höhe von 717,7 T

in den Ver-

bindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern

– Verbindlichkeiten in Höhe von 3,3 T

in den Ver-

bindlichkeiten aus Vermietung.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

In den Erträgen und Aufwendungen sind neben den

Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen

(108 T

) und der Rückerstattung durch die Versor-

gungskasse des Bundes und der Länder (65 T

) keine

wesentlichen periodenfremden Beträge enthalten.

In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Auf-

zinsung von Rückstellungen in Höhe von 13,8 T

(Vor-

jahr: 19,6 T

) enthalten.