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Jahresabschluss 2015
Anhang
IV. Sonstige Pflichtangaben
Nicht bilanzierte Verpflichtungen
Für bereits vergebene Bauaufträge besteht ein Be-
stellobligo in Höhe von 1.127 T
€
.
Für die Anschaffung von 23 Fahrzeugen in den Jahren
2013 bis 2016 werden aus Leasingverträgen in den
Jahren 2016 60 T
€
und 2017 bis 2020 109 T
€
fällig.
Aus Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer
Laufzeit bis zum 30. April 2020 werden jährlich
155,8 T
€
Mieten und Vorauszahlungen für Betriebs-
und Heizkosten fällig.
Die unterhalb der Bilanz ausgewiesenen Treuhand-
vermögen und -verbindlichkeiten betreffen aus-
schließlich Kautionen.
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ge-
sellschaftern, die nicht gesondert in der Bilanz aus-
gewiesen werden, bestehen wie folgt:
– Forderungen in Höhe von 240 T
€
in den Forderun-
gen aus Vermietung
– Verbindlichkeiten in Höhe von 717,7 T
€
in den Ver-
bindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern
– Verbindlichkeiten in Höhe von 3,3 T
€
in den Ver-
bindlichkeiten aus Vermietung.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
In den Erträgen und Aufwendungen sind neben den
Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen
(108 T
€
) und der Rückerstattung durch die Versor-
gungskasse des Bundes und der Länder (65 T
€
) keine
wesentlichen periodenfremden Beträge enthalten.
In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Auf-
zinsung von Rückstellungen in Höhe von 13,8 T
€
(Vor-
jahr: 19,6 T
€
) enthalten.




