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Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach dem Formblatt
für die Gliederung des Jahresabschlusses vonWoh-
nungsunternehmen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte
Bei folgenden Posten wurden Bilanzierungswahl-
rechte wie folgt ausgeübt:
– Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflich-
tungen (Mitarbeiter in Altersteilzeit) sind in Höhe
von 9 T
€
passiviert.
– Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen wurde
eine Rückstellung in Höhe von 33 T
€
gebildet.
– Aus tarifvertraglichen Regelungen resultierende
mittelbare Pensionsverpflichtungen (Versicherung
der Mitarbeiter bei der Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder) wurden nicht passiviert.
– Verbindlichkeiten aus Aufwendungsdarlehen
(§ 88 II.WoBauG) wurden in voller Höhe passiviert.
– Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen
und den Steuerbilanzansätzen bestehen Unter-
schiede, aus denen im Saldo aktive latente Steuern
resultieren. Sie betreffen im Wesentlichen den
Immobilienbestand und die Rückstellungen. Auf
die Ausübung des Wahlrechts zur Aktivierung
latenter Steuern gemäß § 274 HGB wurde ver-
zichtet.
Beibehaltungs-/ Fortführungswahlrechte
Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB wurden im Rahmen
der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetz Rückstellungen für Bauinstandhaltung
beibehalten. Sie werden bestimmungsgemäß ver-
wendet.
Bewertung
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Ab-
schreibungen angesetzt. Der Abschreibung liegt
grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu-
grunde.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten ggf. abzüglich verrechne-
ter Zuschüsse sowie planmäßiger und außerplan-
mäßiger Abschreibungen bewertet.
DieWohngebäude werden grundsätzlich mit 2 Pro-
zent der ursprünglichen, zuzüglich der nachaktivier-
ten Herstellungskosten, abgeschrieben. Die 1995
und 1997 angeschafften städtischen Häuser werden
mit 4 Prozent abgeschrieben. Die im Jahr 2012 fer-
tiggestellte Kindertagesstätte wird über eine Nut-
zungsdauer von 30 Jahren abgeschrieben.
Garagengebäude werden mit 2 Prozent bzw. 4 Pro-
zent, Carportanlagen mit 10 Prozent und Außenan-
lagen mit 10 Prozent bzw. 15 Prozent abgeschrieben.
Modernisierungsaufwendungen wurden aktiviert,
soweit sie entsprechend § 255 Abs. 2 HGB aktivie-
rungspflichtig sind.
Anhang für das Geschäftsjahr 2015




