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Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften

des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den

Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und

Verlustrechnung richtet sich nach dem Formblatt

für die Gliederung des Jahresabschlusses vonWoh-

nungsunternehmen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das

Gesamtkostenverfahren gewählt.

In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und

Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden

Bilanzierungswahlrechte

Bei folgenden Posten wurden Bilanzierungswahl-

rechte wie folgt ausgeübt:

– Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflich-

tungen (Mitarbeiter in Altersteilzeit) sind in Höhe

von 9 T

passiviert.

– Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen wurde

eine Rückstellung in Höhe von 33 T

gebildet.

– Aus tarifvertraglichen Regelungen resultierende

mittelbare Pensionsverpflichtungen (Versicherung

der Mitarbeiter bei der Versorgungsanstalt des

Bundes und der Länder) wurden nicht passiviert.

– Verbindlichkeiten aus Aufwendungsdarlehen

(§ 88 II.WoBauG) wurden in voller Höhe passiviert.

– Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen

und den Steuerbilanzansätzen bestehen Unter-

schiede, aus denen im Saldo aktive latente Steuern

resultieren. Sie betreffen im Wesentlichen den

Immobilienbestand und die Rückstellungen. Auf

die Ausübung des Wahlrechts zur Aktivierung

latenter Steuern gemäß § 274 HGB wurde ver-

zichtet.

Beibehaltungs-/ Fortführungswahlrechte

Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB wurden im Rahmen

der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisie-

rungsgesetz Rückstellungen für Bauinstandhaltung

beibehalten. Sie werden bestimmungsgemäß ver-

wendet.

Bewertung

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden

zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Ab-

schreibungen angesetzt. Der Abschreibung liegt

grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu-

grunde.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-

bzw. Herstellungskosten ggf. abzüglich verrechne-

ter Zuschüsse sowie planmäßiger und außerplan-

mäßiger Abschreibungen bewertet.

DieWohngebäude werden grundsätzlich mit 2 Pro-

zent der ursprünglichen, zuzüglich der nachaktivier-

ten Herstellungskosten, abgeschrieben. Die 1995

und 1997 angeschafften städtischen Häuser werden

mit 4 Prozent abgeschrieben. Die im Jahr 2012 fer-

tiggestellte Kindertagesstätte wird über eine Nut-

zungsdauer von 30 Jahren abgeschrieben.

Garagengebäude werden mit 2 Prozent bzw. 4 Pro-

zent, Carportanlagen mit 10 Prozent und Außenan-

lagen mit 10 Prozent bzw. 15 Prozent abgeschrieben.

Modernisierungsaufwendungen wurden aktiviert,

soweit sie entsprechend § 255 Abs. 2 HGB aktivie-

rungspflichtig sind.

Anhang für das Geschäftsjahr 2015