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Jahresabschluss 2015
Anhang
Den Aktivierungen eigener Personalaufwendungen
für technische Leistungen der Gesellschaft bei
Modernisierungsmaßnahmen liegen Schätzungen
zugrunde. Bei Kosten für Verwaltungsleistungen
wurde vomAktivierungswahlrecht (§ 255 Abs. 2 HGB)
kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibung auf Maschinen sowie Betriebs-
und Geschäftsausstattung erfolgte planmäßig in
Höhe von 10 bis 25 Prozent.
Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr der
Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der über
fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, vermin-
dert um außerplanmäßige Abschreibungen auf-
grund eingetretener Wertminderungen, bilanziert.
Die Ausleihungen wurden zu Anschaffungskos-
ten abzüglich Tilgung angesetzt. In den anderen
Finanzanlagen ausgewiesene Lebensversicherungen
wurden mit ihrem Rückkaufswert bewertet.
Die Bewertung der zumVerkauf bestimmten unbe-
bauten Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs-
kosten. Die Grundstücke mit fertigen Bauten sind
zum niedrigeren beizulegendenWert angesetzt.
Bei den unfertigen Leistungen wurden die noch
nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebs- und
Heizkosten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten – vermindert um einen Bewertungsabschlag
für Leerstand und allgemeine Abrechnungsrisiken –
ausgewiesen. Die Leistungen für Baubetreuung wur-
den mit angefallenen Fremdkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlichmit den Nennbeträgen ausgewie-
sen. Erkennbare Risiken sind durchWertberichtigun-
gen berücksichtigt. Uneinbringliche bzw. zweifelhaft
realisierbare Forderungen werden abgeschrieben.
Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt mit den Nominalbe-
trägen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünf-
tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er-
füllungsbetrages angesetzt.
Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich mit
den von der Deutschen Bundesbank veröffentlich-
ten durchschnittlichen Marktzinssätzen der ver-
gangenen sieben Jahre unter Berücksichtigung der
„Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck
berechnet.
Im Jahr 2009 von der WWS zugesagte Pensionsver-
pflichtungen wurden auf eine Unterstützungskasse
ausgelagert. Die zur Sicherung der Versorgungs-
leistungen erforderlichen Zahlungen bis zumRenten-
eintritt wurden mit den gemäß § 253 Abs. 2 HGB an-
zuwendenden Zinssätzen abgezinst als Rückstellun-
gen für Pensionen passiviert. Die letzten Zahlungen
hieraus werden in 2016 erwartet.
Langfristige Personalaufwendungen aus Altersteil-
zeitvereinbarungen sind auf Grund der Werte eines
durch die Heubeck AG erstellten versicherungsma-
thematischen Gutachtens passiviert. Die Bewertung
erfolgte gemäß der Projected Unit Credit (PUC) –
Methode unter Anwendung der„Richttafeln 2005 G“
von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Zinsstrukturkurve
für die Abzinsung ist den von der Deutschen Bun-
desbank für den 31. Dezember 2015 bekannt gege-
benen Abzinsungssätzen entnommen.
Das gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Saldierung
herangezogene Deckungsvermögen wird vollstän-
dig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von
Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbe-
trägen ausgewiesen.




