WWS Geschäftsbericht 2017
46 Jahresabschluss 2017 Anhang Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Ab- schreibungen angesetzt. Der Abschreibung liegt grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu- grunde. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ggf. abzüglich verrechneter Zuschüsse sowie planmäßiger und außerplanmäßi- ger Abschreibungen bewertet. DieWohngebäude werden grundsätzlich mit 2 Pro- zent der ursprünglichen, zuzüglich der nachaktivier- ten Herstellungskosten, abgeschrieben. Die 1995 und 1997 angeschafften städtischen Häuser werden mit 4 Prozent abgeschrieben. Die im Jahr 2012 fertigge- stellte Kindertagesstätte wird über eine Nutzungs- dauer von 30 Jahren abgeschrieben. Garagengebäude werden mit 2 bzw. 4 Prozent, Car- portanlagen mit 10 Prozent und Außenanlagen mit 10 bzw. 15 Prozent abgeschrieben. Modernisierungsaufwendungen wurden aktiviert, soweit sie entsprechend § 255 Abs. 2 HGB aktivie- rungspflichtig sind. Den Aktivierungen eigener Personalaufwendungen für technische Leistungen der Gesellschaft bei Modernisierungsmaßnahmen liegen Schätzungen zugrunde. Bei Kosten für Verwaltungsleistungen wurde vomAktivierungswahlrecht (§ 255 Abs. 2 HGB) kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung auf Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte planmäßig in Höhe von 5 bis 33 Prozent. Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, ver- mindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf- grund eingetretener Wertminderungen, bilanziert. Die Ausleihungen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Tilgung angesetzt. In den anderen Finanz- anlagen ausgewiesene Lebensversicherungen wur- den mit ihrem Rückkaufswert bewertet. Die Bewertung der zum Verkauf bestimmten un- bebauten Grundstücke erfolgte zu Anschaffungs- kosten. Bei den unfertigen Leistungen wurden die noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebs- und Heizkosten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten – vermindert um einen Bewertungsabschlag für Leerstand und allgemeine Abrechnungsrisiken – ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen aus- gewiesen. Erkennbare Risiken sind durch Wertbe- richtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche bzw. zweifelhaft realisierbare Forderungen werden abge- schrieben. Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt mit den Nominalbe- trägen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünf- tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er- füllungsbetrages angesetzt. Pensionsverpflichtungen sind auf Grund der Werte eines durch die Heubeck AG erstellten versiche- rungsmathematischen Gutachtes passiviert und unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentenanpassungen von 2,0 bzw. 1,5 Prozent errechnet. Die Bewertung erfolgte gemäß der Pro- jected Unit Credit (PUC) – Methode unter Anwen- dung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Zinsstrukturkurve für die Abzinsung ist den von der Deutschen Bundesbank für den 31. Dezember 2017 bekannt gegebenen Abzinsungs- sätzen entnommen. Der Zinssatz für eine Restlauf- zeit von 15 Jahren beträgt 3,68 Prozent. Der Unter- schiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstel- lungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 27.992,00 € . Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbe- trägen ausgewiesen.
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