WWS Geschäftsbericht 2017

45 Anhang I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die WWS Wohn- und Wirtschafts-Service Herford GmbH hat ihren Sitz in Herford und ist eingetragen in das Handelsregister A des Amtsgerichts Bad Oeyn- hausen (Nr. 6602). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den Vorschriften des GmbHG auf- gestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung richtet sich nach dem Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses von Woh- nungsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG sind die Umsatzerlöse neu definiert wor- den. Die Vorjahreszahlen bei den Umsatzerlösen sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden entsprechend angepasst. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte Bei folgenden Posten wurden Bilanzierungswahl- rechte wie folgt ausgeübt: – Aus tarifvertraglichen Regelungen resultierende mittelbare Pensionsverpflichtungen (Versicherung der Mitarbeiter bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) wurden nicht passiviert. – Verbindlichkeiten aus Aufwendungsdarlehen (§ 88 II.WoBauG) wurden in voller Höhe passiviert. – Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den Steuerbilanzansätzen bestehen Unter- schiede, aus denen im Saldo aktive latente Steu- ern resultieren. Sie betreffen im Wesentlichen den Immobilienbestand und die Rückstellungen. Auf die Ausübung desWahlrechts zur Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 HGB wurde ver- zichtet. Beibehaltungs-/ Fortführungswahlrechte Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB wurden im Rahmen der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetz Rückstellungen für Bauinstandhaltung beibehalten. Sie werden bestimmungsgemäß ver- wendet. Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Ab- schreibungen angesetzt. Der Abschreibung liegt grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu- grunde. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ggf. abzüglich verrechne- ter Zuschüsse sowie planmäßiger und außerplan- mäßiger Abschreibungen bewertet. Anhang für das Geschäftsjahr 2017

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