Ausgabe 3/2019

04 In eigener Sache Warum bergen brennbare Gegenstände, die im Treppenhaus abgestellt oder aufge- hängt wurden, im Brandfall ein besonderes Risiko? Ralf Krause:Wenn es zu einemWohnungs- brand kommt, ist das Treppenhaus für alle Mieter der erste Rettungsweg. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Bewohner über das Treppenhaus gefahrlos ins Freie gelan- gen können. Alle brennbaren Materialien, die sich im Treppenhaus befinden, können ebenfalls Feuer fangen, so dass auch das Treppenhaus verraucht. Dadurch besteht ein extrem hohes gesundheitliches Risiko für die Mieter. Die größte Gefahr beim Feuer ist der Brandrauch, denn man kommt zwar einige Tage ohne Nahrung und sogar ohne Wasser aus, aber nur wenige Sekunden ohne Luft. Darüber hinaus brauchen die Rettungskräfte der Feuerwehr einen freien Angriffsweg, umMenschenleben zu retten und den Brand zu bekämpfen. Damit die entsprechende Laufbreite gewährleistet ist, sind Treppenhäuser also grundsätzlich von allen Brandlasten frei zu halten – da gibt es leider keine Ausnahme. Können Sie einige Beispiele für diese Brandlasten nennen? Ralf Krause: Das fängt mit den Schuhen an, die vor dem Betreten der Wohnung vor der Tür abgestellt werden. Sie können nicht nur Feuer fangen, sondern sind eine ge- fährliche Stolperfalle sowohl für die Mieter, die aus ihrer Wohnung flüchten müssen, als auch für die Rettungskräfte. Kinderwa- gen, Fahrräder und Rollatoren gehören ebenfalls nicht ins Treppenhaus. Das gilt auch für Gardinen, Bilder, Pflanzen, Schränke und Regale. Die komplette Entfernung beugt übrigens auch gegen Brandstiftung vor. All diese Gegenstände stellen zudem ein Hindernis dar, wenn Rettungskräfte Mieter bei einem Notfall auf einer Trage durch das Treppenhaus befördern müssen. In vielen Häusern der WWS Herford ist das Treppenhaus durch eine Brandschutztür vom Keller und dem Dachboden getrennt. Kann man diese Tür auch einmal offen halten? Ralf Krause: Auf keinen Fall! Zum Schutz aller Mieterinnen und Mieter müssen Brand- und Rauchschutztüren stets ge- schlossen sein. Damit sich Rauch und Feuer im Falle eines Brandes im Keller oder im Dachstuhl nicht im Treppenhaus aus- breiten, dürfen diese Türen nicht mit Holz- keilen oder anderen Gegenständen offen gehalten werden. Wie sieht es mit den Hauseingangstüren aus? In manchen Häusern werden sie abends von den Mietern abgeschlossen, um sich vor ungebetenen Gästen zu schützen. Ralf Krause: Dieses ist über eine Hausord- nung zu organisieren, wie mit dem Thema umgegangen wird. Die Hausordnung der WWS Herford regelt, dass zum Schutz der Hausbewohner die Haus- und Kellertüren geschlossen bleiben. Geschlossen bedeutet aber auf keinen Fall abgeschlossen. Bei einem Brand wäre den Mietern damit der Weg ins Freie versperrt. Auch wenn ein Bewohner nachts einen Notfall erleidet und ein Rettungsdienst alarmiert wurde, kommen die Rettungskräfte nur mit erhöh- tem Aufwand ins Haus. Weil etwa bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall jede Sekunde zählt, kann dies dramatische Folgen haben. Im Gespräch: Brandschutzbeauftragter Ralf Krause Rettungs- und Fluchtwege müssen immer frei sein Um das Treppenhaus zu verschönern, stellen etliche Mieterinnen und Mieter der WWS Herford Topfpflanzen auf, hängen Bilder an dieWand, schmücken es mit Dekoartikeln. Daneben dient das Treppenhaus nicht selten auch zum Abstellen von Schuhen und Schränken, Kinderwagen und Rollatoren. All diese Gegenstände stellen im Brand- oder Notfall eine große Gefahr dar. Warum das Treppenhaus frei von sämtlichen Gegenständen gehalten werden muss, erläutert der Brandschutzbeauftragte Ralf Krause.

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