WWS Geschäftsbericht 2017

49 Jahresabschluss 2017 Anhang IV. Sonstige Pflichtangaben Nicht bilanzierte Verpflichtungen Für bereits vergebene Bauaufträge besteht ein Be- stellobligo in Höhe von 154 T € . Für die Anschaffung von 21 Fahrzeugen in den Jahren 2015 bis 2017 werden aus Leasingverträgen in den Jahren 2018 58 T € und 2019 bis 2022 52 T € fällig. Aus Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2020 werden jährlich 155,8 T € Mieten und Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten fällig. Die unterhalb der Bilanz ausgewiesenen Treuhand- vermögen und -verbindlichkeiten in Höhe von 1.666.961,47 € (im Vorjahr 1.607.778,93 € ) betreffen ausschließlich Kautionen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, sind nach dem 31. Dezember 2017 nicht eingetreten. Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen be- stehen in Höhe von 63 T € in den Forderungen gegen- über verbundenen Unternehmen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ge- sellschaftern, die nicht gesondert in der Bilanz aus- gewiesen werden, bestehen wie folgt: – Forderungen in Höhe von 46,8 T € in den Forderun- gen aus Betreuungstätigkeit – Verbindlichkeiten in Höhe von 699,8 T € in denVer- bindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern – Verbindlichkeiten in Höhe von 2,5 T € in den Ver- bindlichkeiten aus Vermietung. 2. Gewinn- und Verlustrechnung In den Erträgen und Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremden Beträge enthalten. In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 2,9 T € (Vorjahr: 0,4 T € ) enthalten.

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