WWS Geschäftsbericht 2020

46 Jahresabschluss 2020 Anhang Die Wohngebäude werden grundsätzlich mit 2 Pro- zent der ursprünglichen, zuzüglich der nachaktivier- ten Herstellungskosten, abgeschrieben. Die 1995 und 1997 angeschafften städtischen Häuser werden mit 4 Prozent abgeschrieben.. Die in den Jahren 2012, 2019 und 2020 fertiggestellten Kindertagesstätten werden über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ab- geschrieben. Garagengebäude werden mit 2 bzw. 4 Prozent, Car- portanlagen mit 10 Prozent und Außenanlagen mit 10 bzw. 15 Prozent abgeschrieben. Modernisierungsaufwendungen wurden aktiviert, soweit sie entsprechend § 255 Abs. 2 HGB aktivie- rungspflichtig sind. Den Aktivierungen eigener Personalaufwendungen für technische Leistungen der Gesellschaft bei Modernisierungsmaßnahmen liegen Schätzungen zugrunde. Bei Kosten für Verwaltungsleistungen wurde vomAktivierungswahlrecht (§ 255 Abs. 2 HGB) kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung auf Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte planmäßig in Höhe von 5 bis 33 Prozent. Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Be- teiligungen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund eingetretener Wertminderungen, bilanziert. Die Ausleihungen wurden zu Anschaffungskosten ab- züglich Tilgung angesetzt. In den anderen Finanz- anlagen ausgewiesene Lebensversicherungen wur- den mit ihrem Rückkaufswert bewertet. Die Bewertung der zum Verkauf bestimmten unbe- bautenGrundstücke erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen wurden die noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebs- und Heizkosten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten – vermindert um einen Bewertungsabschlag für Leerstand und allgemeine Abrechnungsrisiken – ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen aus- gewiesen. Erkennbare Risiken sind durch Wertbe- richtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche bzw. zweifelhaft realisierbare Forderungen werden ab- geschrieben. Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt mit den Nominalbe- trägen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünf- tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Pensionsverpflichtungen sind auf Grund der Werte eines durch die Heubeck AG erstellten versiche- rungsmathematischen Gutachtens passiviert und unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentenanpassungen von 2,0 bzw. 1,5 Prozent errechnet. Die Bewertung erfolgte gemäß der Pro- jected Unit Credit (PUC) – Methode unter Anwen- dung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Zinsstrukturkurve für die Abzinsung ist den von der Deutschen Bundesbank für den 31. De- zember 2020 bekannt gegebenen Abzinsungssätzen entnommen. Der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt 2,30 Prozent. Der Unterschieds- betrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehn- jährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 48.320,0 € . Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbe- trägen ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Verbilligungsabschläge aus dem Erwerb von Immobilien, die über die Laufzeit der Nutzung bzw. Mietbindung aufgelöst werden.

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