WWS Geschäftsbericht 2019
Die Rückstellungen für Bauinstandhaltung blieben gegenüber demVorjahr unverändert. Die sonstigen Rückstellungen enthalten imWesent- lichen 500 T € Aufwendungen für unterlassene In- standhaltung, 484 T € ungewisse Verbindlichkeiten für die Sanierung nach Trinkwasserverordnung, 187 T € Personalkosten sowie 90 T € Jahresabschluss- aufwendungen. 47 Jahresabschluss 2019 Anhang III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des An- lagevermögens ergibt sich aus dem auf den Seiten 52/53 beigefügten Anlagenspiegel. In den unfertigen Leistungen sind 4.971 T € abzu- rechnende Betriebskosten (einschl. Grundsteuern) und Heizkosten erfasst. Die Restlaufzeiten der Forderungen stellen sich wie folgt dar: Kapital Das gezeichnete Kapital der WWS Herford GmbH beträgt 3,6 Mio. € . Es wird zu 94,44 Prozent von der Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs- GmbH mit Sitz in Herford, zu 4,69 Prozent von der Stadt Herford, zu 0,007 Prozent von der Wilhelm Scheidt GmbH Bauunternehmung, Herford, zu 0,003 Prozent von Frau Münter, Herford, und zu 0,86 Pro- zent von der WWS Herford GmbH (eigene Anteile) gehalten. Die Nennbeträge der eigenen Anteile wurden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unter- schiedsbetrag (70,5 T € ) zwischen dem Nennbetrag (30,8 T € ) und den Anschaffungskosten (101,3 T € ) wurde mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet. Forderungen aus Vermietung Forderungen aus Betreuungstätigkeit Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtbetrag 147,4 49,6 3,0 645,5 21,3 866,8 2,3 0,0 0,0 0,0 0,0 2,3 120,8 70,1 0,3 170,5 60,0 421,7 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 in T€ Posten insgesamt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr insgesamt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 2019 2018 46 Jahresabschluss 2019 Anhang DieWohngebäude werden grundsätzlich mit 2 Pro- zent der ursprünglichen, zuzüglich der nachaktivier- ten Herstellungskosten, abgeschrieben. Die 1995 und 1997 angeschafften städtischen Häuser werden mit 4 Prozent abgeschrieben. Die in den Jahren 2012 und 2019 fertiggestellten Kindertagesstätten wer- den über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren abge- schrieben. Garagengebäude werden mit 2 bzw. 4 Prozent, Car- portanlagen mit 10 Prozent und Außenanlagen mit 10 bzw. 15 Prozent abgeschrieben. Modernisierungsaufwendungen wurden aktiviert, soweit sie entsprechend § 255 Abs. 2 HGB aktivie- rungspflichtig sind. Den Aktivierungen eigener Personalaufwendungen für technische Leistungen der Gesellschaft bei Mo- dernisierungsmaßnahmen liegen Schätzungen zu- grunde. Bei Kosten für Verwaltungsleistungen wurde vomAktivierungswahlrecht (§ 255 Abs. 2 HGB) kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung auf Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte planmäßig in Höhe von 5 bis 33 Prozent. Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Be- teiligungen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund eingetretener Wertminderungen, bilanziert. Die Ausleihungen wurden zu Anschaffungskosten ab- züglich Tilgung angesetzt. In den anderen Finanz- anlagen ausgewiesene Lebensversicherungen wur- den mit ihrem Rückkaufswert bewertet. Die Bewertung der zumVerkauf bestimmten unbe- bautenGrundstücke erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen wurden die noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebs- und Heizkosten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten – vermindert um einen Bewertungsabschlag für Leerstand und allgemeine Abrechnungsrisiken – ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen aus- gewiesen. Erkennbare Risiken sind durch Wertbe- richtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche bzw. zweifelhaft realisierbare Forderungen werden ab- geschrieben. Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt mit den Nominalbe- trägen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünf- tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Pensionsverpflichtungen sind auf Grund der Werte eines durch die Heubeck AG erstellten versiche- rungsmathematischen Gutachtes passiviert und unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentenanpassungen von 2,0 bzw. 1,5 Prozent errechnet. Die Bewertung erfolgte gemäß der Pro- jected Unit Credit (PUC) – Methode unter Anwen- dung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Zinsstrukturkurve für die Abzinsung ist den von der Deutschen Bundesbank für den 31. De- zember 2019 bekannt gegebenen Abzinsungssätzen entnommen. Der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt 2,71 Prozent. Der Unterschieds- betrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehn- jährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 41.706,00 € . Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbe- trägen ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Verbilligungsabschläge aus dem Erwerb von Immobilien, die über die Laufzeit der Nutzung bzw. Mietbindung aufgelöst werden.
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